Klasse: B und BF 17
Du darfst Kraftfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse fahren, wenn Du mindestens 18 Jahre alt bist!
Du darfst Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse mitnehmen!
Du darfst auch Fahrzeuge der Klassen AM und L fahren!
Machst Du deine Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug, darfst Du auch nur Automatikfahrzeuge fahren!
Du mußt die vorgeschriebenen Sonderfahrten machen, also Überlandfahrten 5, Autobahnfahrten 4 und Dunkelheitsfahrten 3! Du mußt eine Theoretische Prüfung ablegen!Deine Fahrprüfung dauert dann 45 Minuten!
Du kannst deinen Führerschein auch schon mit 17 Jahren machen!
Das Ganze heißt dann BF17!
Also Begleitetes Fahren!
Dann fährst Du bis zu deinem 18ten Geburtstag mit deinen gemeldeten Begleitpersonen!
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Klasse: BE
Du darfst Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse, aber mit maximal 3500 kg Gesamtmasse, an dein Fahrzeug der Klasse B hängen!
Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B!
Dafür mußt vorgeschriebene Sonderfahrten machen, 5 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und eine Fahrt bei Dunkelheit!
Deine Prüfungsfahrt dauert dann 45 Minuten.
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Mofa Prüfbescheinigung
Du darfst einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel fahren, wenn Du mindestens 15 Jahre alt bist!
Die zulässige, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 25 km/h in der Ebene nicht übersteigen!
Nach ein paar Theoriestunden und einer Fahrt von mindestens 90 Minuten, machst Du eine Theoretische Prüfung!
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Klasse AM:
Du darfst zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder fahren, wenn Du mindestens 16 Jahre alt bist!
Die zulässige, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt in jedem Fall 45 km/h!
Der Verbrennungsmotor darf dabei maximal 50 ccm und maximal 4 kw Leistung haben!
Die vierrädrigen Fahrzeuge dürfen leer nicht mehr als 350 kg wiegen!
Eine vorgeschriebene Fahrstundenzahl oder Sonderfahrten gibt es nicht!
Du mußt eine Theoretische Prüfung ablegen!
Deine Prüfungsfahrt dauert dann 45 Minuten!
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Klasse: A1
Du darfst Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm und 11 kw Leistung fahren, wenn Du mindestens 16 Jahre alt bist!
Du darfst auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren!
Du mußt vorgeschriebene Sonderfahrten machen!
5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dunkelheit!
Du mußt eine Theoretische Prüfung ablegen!
Deine Prüfungsfahrt dauert dann 45 Minuten!
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Klasse: A2
Du darfst Motorräder mit maximal 35 kw fahren, wenn Du mindestens 18 Jahre alt bist!
Das Motorrad muß dabei mindestens 175 kg wiegen! (02 kw pro 1 kg Leergewicht)
Du darfst auch Fahrzeuge der Klassen A1 und AM fahren!
5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dunkelheit sind vorgeschriebene Sonderfahrten!
Du mußt eine Theoretische Prüfung ablegen!
Deine Prüfungsfahrt dauert 60 Minuten!
Hast Du schon seit 2 Jahren den Führerschein Klasse A1, mußt Du die vorgeschriebenen Sonderfahrten, 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dunkelheit machen!
Deine Prüfungsfahrt dauert dann 40 Minuten!
Hast Du deinen Führerschein der Klasse B schon vor dem 31.03.1980 gemacht, mußt Du nur eine Prüfungsfahrt von 40 Minuten machen!
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Klasse: A
Du darfst Motorräder mit mehr als 35 kw und mehr als 50 ccm Hubraum fahren!
Du darfst Trikes mit mehr als 15 kw fahren!
Dafür mußt Du 24 jahre alt sein!
Du darfst auch Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 fahren!
Du mußt dann vorgeschriebene Sonderfahrten, 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dunkelheit, machen!
Du mußt eine Theoretische Prüfung machen!
Deine Prüfungsfahrt dauert dann 60 Minuten!
Hast Du seit 2 Jahren die Klasse A 2, mußt Du nur eine Prüfungsfahrt von 40 Minuten machen! Also schon mit 20 Jahren!
Bist Du 21 Jahre alt, darfst Du diese Klasse direkt für Trikes machen!
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Was bedeutet Probezeit?
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren “auf Probe” erteilt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG).
Außer beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM unterliegen Fahranfänger damit generell einer 2-jährigen Bewährungsphase bzw. Probezeit (§ 32 FeV).
Beispiel: Erwirbt ein Fahranfänger erstmals eine Fahrerlaubnis, z.B. die Klasse B für PKW und dann später noch dazu die Klasse A für Krafträder, gelten die Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe ab dem Zeitpunkt der Erteilung der zuerst erworbenen Klasse – in diesem Beispiel also beginnend mit der zuerst erworbenen Fahrerlaubnisklasse B.
Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Das Erteilungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ist in Feld 10 auf der Rückseite des (neuen) Führerscheins eingetragen. Das Erteilungsdatum einzelner oder mehrerer Fahrerlaubnisklassen kann auch im Feld 14 unter Angabe mit der Nummer 10 eingetragen sein. In diesen Fällen wird in der Spalte 10 mittels “*)” darauf verwiesen (Anlage 8 FeV).
Die Probezeit endet vorzeitig bzw. wird unterbrochen, wenn die Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der (späteren) Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit (§ 2a Abs. 1 StVG).